Wessen Grund- oder Menschenrechte verletzt werden, kann sich an internationale Gerichtshöfe und Verfassungsgerichte wenden.

Leider sind offenbar die meisten Gerichtshöfe Fassade um den Anschein zu wahren.

Welche Wege den meisten Erfolg versprechen wird auf dieser Seite behandelt.

Prinzipiell muss zwischen geltenden und gültigen Recht unterschieden werden. Geltendes Recht, das innerhalb eines Staates angewarnt wird, muss nicht unbedingt gültig sein, es kann gegen Menschenrechte oder Rechtsnormen verstoßen. Gültiges Recht hingegen erfährt allgemeine Anerkennung und Gültigkeit, sie entspringt einen Rechtskreis der die Zustimmung aller Menschen hat, die in diesen Rechtskreis leben.

Das ICCJV Internationale Common Law Gericht wurde am 19. Juni 2014 in Wien gegründet und ist international anerkannt. Es verfügt über eine eigene Exekutive und baut überall Zweigstellen auf.

Vielleicht der einzige Hoffnungs-träger gegen die international agierenden kriminellen Strukturen in Wirtschaft und Politik. 

Rechtssicherheit bekommt man leider nicht über Anwälte! Mehr als 100.000 Gesetze und Verordnungen, nur in Deutschland, machen das Recht, auch für Profis, in-transparent. 

Es lohnt auf jeden Fall, sich in die wichtigsten Paragraphen einzulesen um sich seinen Problemen stellen zu können.

Innerhalb des Systems BRiD herrscht Willkür, dies ist der erklärte Rechtsbankrott.

 

Wer bei der JOH die Vollmitgliedschaft erlangt hat, nachgewiesen durch die Staatsangehörigkeitsurkunde , der Lebenderkärung und den Personenausweis, der erhält auch umfassende Hilfen der JOH.

Leider können wir nicht alle Leistungen kostenlos erbringen, denn Büros, Materialien, Spesen usw. sind nicht um sonst und Spenden alleine reichen leider nicht aus!

Ein Anwalt berechnet für das Erstgespräch wenigstens 250 € plus Steuer! Die Stundenhonorare liegen ab 150 € aufwerts.

Ein kleiner Brief mit wenigen Zeilen kann bereits schon an die 500 € kosten, Garantien gibt es nicht!